Steuerberatungsleistungen

  • Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und (Klein-)Vermieter gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetzes.
  •  Wir beraten Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen. Ohne zusätzlich Kosten. Dabei beantworte wir Fragen zu Themen wie Steuerklasse, Abgeltungssteuer, Wohnungsbauprämie, Sparerfreibetrag, Riester-Bonus und Kindergeld.
  • Wir stellen für Sie als Arbeitnehmer sämtliche Anträge auf Steuerermäßigungen. Dazu gehören zum Beispiel Kindergeld-Anträge, Anträge auf Riester-Bonus oder Freistellungsanträge. Ebenso Anträge auf Lohnsteuerermäßigung – für Arbeitnehmer mit zum Beispiel hohen Werbungskosten bedeutet das mehr Netto vom Brutto schon im laufenden Jahr.
  • Wir berechnen im Voraus, wie viel Steuerrück- oder Steuernachzahlung Sie erwarten dürfen. Sobald wir Ihre Steuererklärung erstellt haben, erfahren Sie, mit wie viel Steuerrückerstattung Sie rechnen können oder welche Nachzahlung Sie erwarten sollten.
  • Wir überprüfen Ihren Steuerbescheid. Und lege im Zweifel Einspruch für Sie ein. Also keine unzulässigen Nachzahlungen oder unnötigen Säumniszuschläge für Sie. Und das ebenfalls ohne zusätzlich Kosten.
  • Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt. Das heißt für Sie keine Auseinandersetzung mit Finanzbeamten oder Versäumnisse von Fristen.
  • Wir reichen im Zweifel für Sie Klage vor dem Finanzgericht ein.